RWK-Ordnung
Schützenkreis Biberach-Iller
Liga- / Wettkampfordnung für Luftgewehr und Luftpistole
Teil 1.8
Ergänzung des Schützenkreis Biberach-Iller zur aktuellen Liga- / Wettkampfordnung des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V.
Gliederung
1.8 Ergänzung Schützenkreis Biberach-Iller
1.8.1 Kreisoberliga, Kreisliga
1.8.2 Zuständigkeit
1.8.3 Ligaobmann
1.8.4 Schießleitung
1.8.5 Wettkampfdurchführung
1.8.6 Ergebnislisten
1.8.7 Termine Kreisoberliga, Kreisliga
1.8.8 Startgeld
1.8.9 Kampfgericht
1.8.10 Auf- und Abstieg
1.8 Ergänzungen Schützenkreise Biberach und Iller
1.8.1 Kreisoberliga, Kreisliga
Für die Kreisoberliga und Kreisligen gelten folgende Sonderregelungen:
1.8.1.1 In der Disziplin LG und LP Kreisoberliga wird in Anlehnung der Ligaordnung geschossen, in der Disziplin LG, LP und LG/LP-Auflage der Kreisliga in Anlehnung der Wettkampfordnung. In den Kreisoberligen können bis zu 2 Mannschaften eines Vereins starten!
1.8.1.2 Bei Vereinen der Kreisoberliga, die nicht über 10 Stände verfügen müssen 2 Durchgänge geschossen werden. Mindestvoraussetzung für die Durchführung des Wettkampfes sind mindestens 6 nebeneinander stehende Stände.
Es ist folgendermaßen zu verfahren:
Es schießen im 1. Durchgang die Paarung 4 und 5, im 2. Durchgang die Paarungen 1, 2 und 3.
Bei weniger als 10 Schieß-Stände können die Schützen von den Paarungen 3, 2 und 1 max. 45 min. später nach angesetztem Schießbeginn am Schießstand sein.
1.8.2 Zuständigkeit
Der Ligaausschuss erarbeitet notwendige Richtlinien / Ergänzungen und setzt diese ein. Der Ligaausschuss setzt sich zusammen aus dem KreissportleiterIn des Schützenkreis sowie den Rundenwettkampf-Obmänner.
1.8.3 Ligaobmann
Für die jeweiligen Ligen gibt es einen Ligaobmann / LigaleiterIn. Dieser lädt zu den jeweiligen Ligatagungen ein, mindestens einmal vor der neuen Saison
1.8.4 Schießleitung
Die Heimmannschaft stellt die Schießleitung. Diese muss nicht unbedingt die Kampfrichter-Lizenz besitzen, sollte aber ein/e erfahrene/r Schütze/in sein. Nur die Schießleitung hat, gegebenenfalls in Absprache mit den jeweiligen Mannschaftsführern, für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes zu sorgen. Die Schießleitung gibt die Kommandos und überwacht den Schießablauf, die Schützen sowie die Auswertung.
1.8.5 Wettkampfdurchführung
1.8.5.1 Die Durchführung der Wettkämpfe kann aus der Liga- und Wettkampfordnung entnommen werden.
Ausnahme:
Kreis-Oberligen: Meldeschluss ist mit Beginn des Wettkampfes und sollte zwischen Schießleitung und den Mannschaftsführern abgesprochen sein.
Die Einrichtzeit mit Probe-Schießen beträgt 15 Minuten. Die letzten 2 Minuten werden angesagt.
Die Wettkampfzeit beträgt 60 Minuten bei Papierscheiben, 50 Minuten bei elektronischen Anlagen, es werden jeweils die letzten 10 und 5 Minuten angesagt.
Alle Schützen müssen zum Beginn der Einrichtzeit / Probeschießens am Schießstand sein.
1.8.5.2 In der Kreisoberliga gibt es im Sinne der Ligaordnung keine Stammschützen. Jedoch bei 3 Wettkämpfen in der Oberliga gilt er als Stammschütze und darf in den unteren Ligen nicht mehr eingesetzt werden.
Schützen welche in der Disziplin Auflage-Schießen teilnehmen können auch an den Freihand Wettbewerben teilnehmen.
Ergänzung aus der Ligaordnung 1.2.9:
Schützen des gleichen Vereins aus tieferen Ligen dürfen als Ersatzschützen in einer höheren Liga starten, ohne die Startberechtigung in den unteren Ligen zu verlieren. Nach einem 3-maligen Einsatz (= Einzelwettkampf), können diese Schützen nicht mehr in niedrigeren Ligen starten, sie werden dann zu Stammschützen.
Werden Ersatzschützen von höheren Ligen in der KOL eingesetzt, kommt in der Setzliste das Ergebnis der höheren Ligen zum tragen!
1.8.5.3 In den Kreisligen müssen beim 1. Wettkampf bis zu 7 Schützen/innen mit der ersten Ergebnisliste gemeldet werden, diese für den gesamten Rundenwettkampf die Mannschaft bilden. Dies gilt auch, wenn beim ersten Rundenwettkampf die Schützin bzw. der Schütze nicht angetreten ist. Es kann nicht wie in den Oberligen getauscht werden.
1.8.5.4 Alle am Rundenwettkampf in den Kreisoberligen teilnehmenden Mannschaften sind mit dem ersten Wettkampf mit einem Mannschafts-Pass anzugeben, welcher dann während der Runde mit den evt. eingesetzten Mannschaftsschützen ergänzt wird. Für Einzelschützen, sei es Stamm- oder Ersatzschütze der Kreisoberliga ist ein Schützenpass zu führen. Bei allen anderen Rundenwettkampf -Teilnehmerinnen und Teilnehmern in den Kreisligen ist dies nicht zwingend erforderlich aber empfehlenswert.
1.8.5.5 Es gilt bei allen startberechtigten Rundenwettkampf -Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine Altersbegrenzung!
1.8.5.6 Es können jederzeit Schützen außer Konkurrenz in allen Disziplinen an den Rundenwettkämpfen teilnehmen welche dann nur in der Einzelwertung geführt werden.
1.8.5.7 Die Zehntelwertung wird bei den Auflage-Disziplinen angewandt.
1.8.6 Ergebnislisten
Alle Schützen/innen einer Mannschaft in den Kreisligen Luftgewehr, Luftpistole, Sportpistole, Kleinkaliber müssen in der Ergebnisliste des 1. Wettkampfes aufgeführt werden. Später Aufgeführte werden nur noch für die Einzelwertung berücksichtigt.
Die Ergebnisse sollten bis spätestens Sonntag nach Endtermin mit dem Online-Melder gemeldet werden.
Die Ergebnisse müssen bei der Freigabe durch die Obmänner vorhanden sein! Ist dies nicht der Fall gibt es eine schriftliche Verwarnung, im Wiederholungsfall € 50,-- Geldstrafe welche dem Verein angelastet wird. Dies gilt für jede Mannschaft, jeden Wettkampftag! Jede Waffenart wird hier separat bewertet!
1.8.7 Termine Kreisoberliga, Kreisliga
1.8.7.1 Die Rundenwettkampf-Saison für Luftgewehr, Luftpistole und Sportpistole beginnt am 1. September und endet mit den Aufstiegskämpfen!
1.8.7.2 Die Wettkämpfe der Kreisoberliga und Kreisliga werden mit einem Endtermin festgelegt. Der Regelschießtag ist der Freitag vor dem Endtermin. SpoPi wird grundsätzlich sonntags (Morgen) geschossen. Ein Verlegen der Wettkämpfe in den einzelnen Wettbewerben der SpoPi und in den Kreisoberligen bzw. in den Kreisligen ist in Absprache der beteiligten Mannschaften möglich.
1.8.7.3 Das Vorschießen von Einzelschützen ist nach Absprache mit dem Gegner, nur in der Kreisliga, möglich. Der Schütze muss aber auf des Gegners (auch bei möglichem Heimrecht) oder einen neutralen Stand vorschießen.
1.8.7.4 Die Obmänner müssen weder bei Verlegung des Wettkampftages noch über ein Vorschießen von Einzelschützen verständigt werden. Ausnahme: Wenn ein Wettkampf nach dem Endtermin erfolgt, hier muss der jeweilige Obmann zwingend informiert werden!
1.8.8 Startgeld
Das Startgeld wird jeweils vom Kreisausschuss festgelegt und wird jeweils zu Beginn der Wettkämpfe durch den Kreisschatzmeister/in eingezogen.
1.8.9 Kampfgericht
Das Kampfgericht besteht aus dem Kreissportleiter der Schützenkreises sowie des jeweiligen Ligaobmanns.
1.8.10 Auf- und Abstieg
In allen den Kreisligen, steigt der Erst- und Zweitplatzierte auf und der Vorletzt- und Letztplatzierte ab. Der Letztplatzierte in der KOL steigt in die Kreisliga A ab, der Gewinner der Kreisliga A in die KOL auf. In den Kreisoberligen gibt es nur einen Auf- bzw. Absteiger!
Steigt der KOL-Sieger in die Bezirksliga auf, bleibt der KOL-Absteiger in der KOL. Steigt von der höheren Liga eine Mannschaft in die KOL ab, steigen 2 Mannschaften aus der KOL ab! Der Sieger der Kreisliga A steigt auf alle Fälle auf.
Die Mannschaft welche sich weigert als Kreisliga A-Sieger in die KOL aufzusteigen, muss in der neuen Saison in die niedrigste Kreisligaklasse absteigen!
Ebenso muss die Mannschaft welche nicht an den Aufstiegswettkämpfen zur Bezirksliga teilnimmt bzw. welche nicht aufsteigen will, in der niedrigsten Klasse beginnnen. Wenn diese hier Meister wird gibt es keine Siegertafel!
Überarbeitung der Liga-Ordnung in Absprache des KOSM mit Hartmut Losert und den Obmänner